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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Christine Gruber (als Energetikerin / Helferin praktizierend) und ihren Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss und -aufhebung

Es ist für die psychosomatische Energie- und Körperarbeit sowie die Stream-Behandlung eine Klientenvereinbarung zu unterschreiben. Der verbindliche Vertrag kommt nach telefonischer oder schriftlicher/online Terminvereinbarung zustande. Wird ein Termin per E-Mail vereinbart, so gilt der Termin als verbindlich, auch wenn keine Terminbestätigung durch den Klient/die Klientin erfolgt.

Christine Gruber ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzuheben; dies gilt u. a. für den Fall, dass die vorgebrachten Beschwerden, aufgrund gesetzlicher Richtlinien nicht in den Bereich der psychosomatische Energie- und Körperarbeit fallen.

Christine Gruber ist gleichfalls berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder nicht mehr gegeben ist.

Der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

§3 Vertragsgegenstand

Der Klient/die Klientin nimmt eine Sitzung für psychosomatische Energie- und Körperarbeit in Anspruch.

Der Klient/die Klientin und Christine Gruber definieren gemeinsam das Anliegen sowie das Ziel für eine Leistung in psychosomatischer Energie- und Körperarbeit.

Eine psychosomatische Energie- und Körperarbeit-Sitzung dient der energetischen Aktivierung von Entwicklungsprozessen.

Hierbei werden energethische Methoden angewandt. Psychosomatische Energie- und Körperarbeit und die S.T.R.E.A.M.-Behandlung stellt keine Heilkunde dar und ist kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist im Sinne der Schulmedizin zu Diagnosezwecken ungeeignet. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte daher eine Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden.

§4 Sitzungs-Erfolg

Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage der zwischen dem Klienten/der Klientin und Christine Gruber geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

Eine energethische Sitzung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess bei dem bestimmte Erfolge nicht zwingend garantiert werden können. Christine Gruber steht dem Klienten/der Klientin als Prozessbegleiter zur Seite. Die Mitarbeit des Klienten/der Klientin ist für den Erfolg wesentlich.

§5 Vertraulichkeit

Christine Gruber verpflichtet sich, über alle im Rahmen der energethischen Begleitung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter.

Alles in der Session Erlebte und Besprochene unterliegt von Seiten der Behandelnden einer strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht.

§6 Eigenverantwortlichkeit

Der Klient ist für sein Erleben und Verhalten während und nach der Session selbst verantwortlich und ist aufgefordert sofort mitzuteilen, wenn er die Session beenden will oder anders fortfahren möchte.

§7 Drogeneinfluss

Es ist nicht gestattet während der Session unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen zu stehen. Dem Klienten/der Klientin wird empfohlen auch nach der Session keine Drogen zu konsumieren bis das Erlebte ausreichend integriert werden konnte.

§8 Intimität

Die Behandlung kann, mit vorherigem Einverständnis des Klienten, Berührungen des Körpers erfordern.

Bei Begegnungen in der Öffentlichkeit obliegt es dem Klienten zu zeigen, dass eine Bekanntschaft vorliegt.

§9 Gesundheitszustand des Klienten/Klientin

Der Klient/die Klientin versichert, dass er/sie an keiner Erkrankung leidet, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer energetischen Begleitung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen entgegensteht.

Sollte der Klient/die Klientin darüber im Zweifel sein, versichert er/sie selbstständig einen Arzt aufzusuchen, um evtl. Krankheiten abzuklären und/oder behandeln zu lassen.

Sollte eine relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient/die Klientin Christine Gruber umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird darauf bestanden, die energetische Begleitung zu unterbrechen oder zu beenden, sofern der zuständige Arzt eine Weiterführung nicht ausdrücklich befürwortet.

§10 Begleitung

Der Klient ist eingeladen eine Begleitung/Zeugen in die Session mitzubringen.

§11 Honorare

Der Klient/die Klientin zahlt die anfallenden Kosten in bar gegen Rechnungsstellung im Anschluß an die energetischen Sitzung. Die Summe entspricht dem vorab vereinbarten Honorar.

§12 Rücktrittsbedingungen und Annulierungskosten

Eine kostenfreie Absage der energethischen Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich.

Hiernach wird die Hälfte der vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

Wird ein Termin kurzfristig innerhalb 3 Stunden vorher abgesagt wird, wird das volle Honorar fällig.

§13 Schlussbestimmung

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.